Urteil im Prozess gegen „Letzte Verteidigungswelle“
Am 5. August 2026 hat das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg Haftstrafen zwischen anderthalb und fünf Jahren gegen acht Angeklagte verhängt, die der rechtsextremen Terrorgruppe „Letzte Verteidigungswelle“ (L.V.W.) angehören. Die Verurteilungen erfolgten unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, versuchten Mordes, Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung. Die Angeklagten waren zur Tatzeit zwischen 14 und 21 Jahre alt, weshalb das Gericht das Jugendstrafrecht anwendete.
Die Strafen reichen von einer 1,5-jährigen Haftstrafe auf Bewährung bis zu mehrjährigen Haftstrafen von bis zu fünf Jahren. Vier der Verurteilten sind noch immer minderjährig, mit einem Alter von 15 Jahren als jüngstem Mitglied. Drei weitere sind 17, zwei sind 19 und zwei weitere 22 Jahre alt. Das Urteil ist bislang noch nicht rechtskräftig.
Hintergrund der Anschläge und Motive der Gruppe
Die „Letzte Verteidigungswelle“ hatte sich als rechtsextreme Terrororganisation formiert mit dem Ziel, das demokratische System durch Gewaltakte gegen Migranten und politische Gegner zu destabilisieren. Die Gruppe plante und verübte Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime sowie linke Kulturhäuser. Außerdem betrieben Mitglieder sogenanntes „Pädo-Hunting“ – die Jagd auf Menschen, die sie fälschlicherweise für Pädophile hielten.
Die Rädelsführer der L.V.W. nutzten soziale Medien wie TikTok, Telegram und WhatsApp, um Mitglieder ab dem Jugendlichenalter zu rekrutieren. Die Chatgruppen der Terrororganisation trugen Namen und Titel, die an Strukturen des Nationalsozialismus erinnerten, etwa „Gauleiter“ oder „Propagandaminister“. In den Chats glorifizierten sie das Dritte Reich und diskutierten, wie ein sogenannter „Rassenkrieg“ durchgeführt werden könne. Die Vorsitzende Richterin bezeichnete die Taten deshalb als Versuch, „Chaos herbeizuführen“.
Konkrete Anschläge und Vereitelungen
Zu den besonders schweren Taten zählen mehrere Brandanschläge auf öffentliche Einrichtungen: Am 23. Oktober 2024 wurde ein Kulturhaus im brandenburgischen Altdöbern durch Brandbeschleuniger vollständig zerstört. Nur durch Zufall blieben die dort lebenden Betreiber und ihre Familie unverletzt.
Am 5. Januar 2025 versuchten zwei Mitglieder der Gruppe, ein bewohntes Asylbewerberheim im thüringischen Schmölln mit Pyrotechnik anzuzünden, scheiterten jedoch. An der Fassade hinterließen sie trotz des Scheiterns fremdenfeindliche Parolen wie „Sieg Heil“ und Hakenkreuze sowie den Hitlergruß.
Ein weiterer geplanter Brandanschlag mit sogenannten Kugelbomben auf eine Asylbewerberunterkunft im brandenburgischen Senftenberg konnte durch Hinweise eines Reporterteams, das sich in die Chatgruppen eingeschleust hatte, verhindert werden. Die Ermittlungen führten zu weiteren Verhaftungen von mutmaßlichen Mitgliedern in mehreren Bundesländern, darunter Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.
Verfahrensverlauf und Öffentlichkeitsausschluss
Der Prozess dauerte 28 Tage und wurde größtenteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt, da die Beschuldigten meist minderjährig waren. Lediglich die Anklageverlesung im März und die Urteilsverkündung im August fanden öffentlich statt. Viele Angeklagte saßen bereits während der Verhandlung in Haft und erschienen oft mit gesenktem Blick, begleitet von ihren Eltern im Gerichtssaal.
Vor der Hauptverhandlung hatten umfangreiche Razzien der Bundesanwaltschaft in mehreren Bundesländern stattgefunden, um weitere Mitglieder der Gruppe festzunehmen. Diese Einsätze zielten darauf ab, die weitreichende Vernetzung der Gruppe über soziale Medien zu unterbinden und weitere Anschläge zu verhindern.
Nguồn tham khảo
- Tagesschau - Hannes Steputat, NDR, zum Urteil im Prozess um rechte Terrorzelle "Letzte Verteidigungswelle"
- Sueddeutsche Zeitung - Rechtsextremismus: Haftstrafen in Prozess um „Letzte Verteidigungswelle“
- FAZ - Urteil in Hamburg: Vom „braunen Kinderzimmer“ ins Gefängnis
- Tagesschau - Haftstrafen für Mitglieder der "Letzten Verteidigungswelle"
- Spiegel International - »Letzte Verteidigungswelle«: Haftstrafen für Mitglieder der rechtsextremen Gruppe
- FAZ Politik - Urteil in Hamburg: Haftstrafen im Prozess gegen „Letzte Verteidigungswelle“
Đối chiếu nguồn
Bài tổng hợp từ 4 nguồn độc lập. 0/1 số liệu được ít nhất 2 nguồn xác nhận. 1 số liệu chỉ xuất hiện ở bản tổng hợp, cần đối chiếu thêm.
- Sueddeutsche Zeitung
- FAZ
- FAZ Politik
- Tagesschau
Bài viết được biên tập với sự hỗ trợ của trí tuệ nhân tạo. Tổng hợp từ các nguồn tin uy tín. Kiểm duyệt của toà soạn Ganday.


